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Energieausweis: Pflicht, Fristen, Bußgelder

Wer verkauft oder vermietet, muss spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn danach an die Käufer- oder Mieterseite übergeben.

Schon in der Immobilienanzeige sind Angaben verpflichtend: Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.


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