Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Dienstleister und Kunde als Verbraucher.
1. Geltungsbereich
1.1 Allgemein
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kunz Immobilien und Hausverwaltung GmbH (nachfolgend „Verwalter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
1.2 Kontakt
Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer +49 (0) 1520 / 281 58 41 sowie per E-Mail unter info@immokunz.de.
1.3 Abweichungen
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Wohnungseigentümer
2.1 Verwaltervertrag
Grundlage für die Verwalterbeauftragung bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltervertrages. In der Regel wird der Verwaltervertrag für die Dauer von drei bis fünf Jahren geschlossen.
2.2 Verwaltervergütung
Die Verwaltervergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Werden Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, wird hierüber eine gesonderte Rechnung gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
2.3 Weitergabeverbot
Sämtliche Unterlagen, die wir im Rahmen der Beauftragung für den Kunden erstellen, sind ausdrücklich für ihn bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
2.4 Geheimhaltung
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung über alle Daten und Informationen, die uns im Rahmen der Beauftragung bekannt werden. Es werden nur Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, sie ist zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich oder gesetzlich zwingend. Der Auftraggeber kann uns jederzeit von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden und die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten verlangen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
2.5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2.6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der die Schadensersatzverpflichtung auslösenden Handlung. Führen die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung, gelten diese.
2.7 Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche wird der Firmensitz des Auftragnehmers vereinbart.
2.8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
3. Immobilienvermarktung
3.1 Maklervertrag
Grundlage der Vermarktung von Immobilien (Verkauf und Vermietung) ist der zwischen Auftraggeber und uns geschlossene Maklervertrag. Er benennt das Objekt, den Leistungsumfang, die Laufzeit und die Provision. Der Vertrag bedarf gegenüber Verbrauchern beim Verkauf von Wohnimmobilien der Textform (§ 656a BGB).
3.2 Leistungsumfang
Unsere Leistung umfasst je nach Vereinbarung: Ermittlung des marktgerechten Preises, Beschaffung und Prüfung der Unterlagen, Erstellung von Exposé und Bildmaterial, Veröffentlichung auf den vereinbarten Portalen, Durchführung von Besichtigungen, Prüfung der Interessenten, Begleitung der Verhandlungen sowie die Vorbereitung und Begleitung von Notartermin beziehungsweise Mietvertrag und Übergabe.
3.3 Provision und Fälligkeit
Der Provisionsanspruch entsteht nur bei Erfolg, das heißt mit dem Zustandekommen des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages, und wird mit dessen wirksamem Abschluss fällig. Die Höhe ergibt sich aus dem Maklervertrag; sie versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt die hälftige Teilung nach §§ 656c, 656d BGB: Wir verlangen von keiner Seite mehr als von der anderen, und die Provision des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat.
3.4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt uns die für die Vermarktung notwendigen Unterlagen und Auskünfte vollständig und richtig zur Verfügung — insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Flächenberechnungen, Baupläne, Energieausweis sowie bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle und Hausgeldabrechnungen. Er informiert uns unverzüglich über Eigenkontakte zu Interessenten sowie über einen beabsichtigten oder erfolgten Abschluss.
3.5 Energieausweis
Der Auftraggeber ist nach dem Gebäudeenergiegesetz verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die darin enthaltenen Pflichtangaben geben wir in Anzeigen an; für ihre Richtigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.
3.6 Angaben Dritter
Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder Dritter. Wir geben sie nach bestem Wissen weiter, können jedoch keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Ein Zwischenverkauf, eine Zwischenvermietung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
3.7 Vertraulichkeit der Objektnachweise
Unsere Exposés und Objektnachweise sind nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Gibt der Empfänger sie unbefugt weiter und kommt daraufhin ein Vertrag zustande, haftet er für den uns entstandenen Schaden in Höhe der entgangenen Provision.
3.8 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
4. Lieferanten- und Handwerkerleistungen
4.1 Gewährleistung
Für den Beginn des Gewährleistungszeitraums ist der Tag der vollständigen Leistungserbringung maßgebend. Ist dieser nicht auf der Rechnung ausgewiesen, gilt das Rechnungsdatum als Grundlage zur Berechnung der Gewährleistungsfrist.
4.2 Anpassung
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften unvereinbar, gelten sie in dem gesetzlich zulässigen Umfang sinngemäß.
5. Sonstige Dienstleistungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften unvereinbar, gelten sie in dem gesetzlich zulässigen Umfang sinngemäß.
6. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
7. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache
7.1 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verwalters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
7.2 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.
7.3 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: September 2026