AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Dienstleister und Kunde als Verbraucher

  1. Geltungsbereich
  2. Wohnungseigentümer
  3. Lieferanten- / Handwerkerleistungen
  4. Dienstleistungen
  5. Datenschutz
  6. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

1. Geltungsbereich

1.1 Allgemein

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kunz Immobilien und Hausverwaltung GmbH (nachfolgend „Verwalter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Kontakt

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer +49 (0) 1520 / 281 58 41 sowie per E-Mail unter info@immokunz.de.

1.3 Abweichungen

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Wohnungseigentümer

2.1 Verwaltervertrag

Grundlage für die Verwalterbeauftragung bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltervertrages. In der Regel wird der Verwaltervertrag für die Dauer von drei bis fünf Jahren geschlossen.

2.2 Verwaltervergütung

Die Verwaltervergütung richtet sich nach der Vorgabe des Verwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt – es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

2.3 Weitergabe Verbot

Sämtliche Unterlagen, die wir im Rahmen der Beauftragung für den Kunden erstellen, sind ausdrücklich für ihn bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, diese Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

2.4 Geheimhaltung

Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung über alle Daten und Informationen, die uns im Rahmen der jeweiligen Beauftragung bekannt werden. Es werden von uns nur Daten des Auftraggebers erfasst, gespeichert und verarbeitet, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Eine Weitergabe von Daten und sonstigen Informationen an Dritte erflogt nicht, es sei denn die Weitergabe ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zwingend. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jederzeit dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der übermittelten personenbezogenen Daten zu verlangen.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

 2.5 Haftungsbegrenzung

Die Haftung wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

2.6 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns als Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

2.7 Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand wird der Firmensitz des Auftragnehmers vereinbart.

2.8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

3. Lieferanten- / Handwerkerleistungen

3.1 Gewährleistung

Für den Start des Gewährleistungszeitraumes für die Erbringung von Handwerkerleistungen ist der Tag der vollständigen Leistungserbringung maßgebend. Sollte dieser nicht explizit auf der Rechnung ausgewiesen sein, so gilt das Rechnungsdatum als Grundlage zur Berechnung der Gewährleistungsfrist.

3.2 Anpassung

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise mit den für Kaufleute zwingenden Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbar sein, so sind sie unter entsprechender Anpassung in dem nach diesem Gesetz zulässigen Umfang sinngemäß anzuwenden.

4. Dienstleistungen

4.1 Anpassung

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise mit den für Kaufleute zwingenden Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbar sein, so sind sie unter entsprechender Anpassung in dem nach diesem Gesetz zulässigen Umfang sinngemäß anzuwenden.

5. Datenschutz

Der Verwalter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

6.1 Gerichtstand

Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verwalters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

6.2 Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

 

Stand: September 2023

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